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   VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 84-IV-15   

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https://dejure.org/2015,26724
VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 84-IV-15 (https://dejure.org/2015,26724)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2015 - 84-IV-15 (https://dejure.org/2015,26724)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2015 - 84-IV-15 (https://dejure.org/2015,26724)
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  • OVG Sachsen, 29.07.2014 - 1 B 138/14

    Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Betreuungsleistung, Wunsch- und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 84-IV-15
    Die vom Beschwerdeführer angegriffene, die gerichtliche Prognose der Erfolgsaussichten tragende Annahme einer Sechs-Monats-Frist auch für die Bedarfsanmeldung entspricht der Auslegung, die das Landesrecht durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht gefunden hat (SächsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 - juris; Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 1 D 71/14

    Betreuungsplatz, Kindergartenplatz, Anmeldung, Betreuungsbedarf,

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 84-IV-15
    Die vom Beschwerdeführer angegriffene, die gerichtliche Prognose der Erfolgsaussichten tragende Annahme einer Sechs-Monats-Frist auch für die Bedarfsanmeldung entspricht der Auslegung, die das Landesrecht durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht gefunden hat (SächsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 1 B 138/14 - juris; Beschluss vom 9. September 2014 - 1 D 71/14 - juris).
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 84-IV-15
    Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 84-IV-15
    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und ist, soweit sie nicht spezifisches Verfassungsrecht verletzt, der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 106-IV-14 [HS]/Vf. 107-IV-14 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 84-IV-15
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 106-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 84-IV-15
    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und ist, soweit sie nicht spezifisches Verfassungsrecht verletzt, der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 106-IV-14 [HS]/Vf. 107-IV-14 [e.A.]).
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